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   BVerwG, 24.10.1958 - VII C 104.57   

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https://dejure.org/1958,376
BVerwG, 24.10.1958 - VII C 104.57 (https://dejure.org/1958,376)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1958 - VII C 104.57 (https://dejure.org/1958,376)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1958 - VII C 104.57 (https://dejure.org/1958,376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 287
  • NJW 1959, 498
  • MDR 1959, 151
  • DVBl 1959, 63
  • DÖV 1961, 802
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - VII C 104.57
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377) ausgesprochen hat, erstreckt sich diese Regelungsbefugnis auf Berufsausübung und Berufswahl, aber nicht auf beide in gleicher Intensität, da sie nur um der Berufsausübung willen gegeben ist.
  • BGH, 29.01.1953 - 5 StR 408/52

    Schlägermensur - § 223 StGB, keine Strafbarkeit der "Bestimmungsmensur"

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - VII C 104.57
    Auch der erkennende Senat sieht keine Veranlassung, von der Auffassung des Bundesgerichtshofs abzuweichen und auf dem Gebiete des Verwaltungsrechts einen Tatbestand als strafbare oder sittenwidrige Handlung zu werten, dessen Strafbarkeit das hierfür zuständige Obere Bundesgericht wegen Fehlens der Sittenwidrigkeit mit überzeugenden Gründen verneint (BGHSt 4, 24 [32]).
  • BVerwG, 20.06.1958 - VII C 111.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - VII C 104.57
    Durch diese vom erkennenden Senat bereits in seinemUrteil vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII C 111.57 - (NJW 1958 S. 1407, MDR 1958 S. 713) grundsätzlich vertretene Auffassung wird weder die Stellung der Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts noch ihr korporativer Charakter einer Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden geschmälert.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Aus dieser engen Verknüpfung hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits zutreffend hergeleitet, daß Beschränkungen bei der Zulassung zur Ausbildung nicht einer Berufslenkung dienen dürfen (JZ 1963, S. 675; vgl. auch BVerwGE 6, 13 und 7, 287).
  • BVerwG, 11.11.1966 - VII C 103.65

    Eintragung einer studentischen Vereinigung in eine bei der Universität Frankfurt

    Mit den Urteilen vom 20. Juni 1958 und 24. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 125 und 7, 287) hat der erkennende Senat dargelegt, daß ein Student vom Studium nicht ausgeschlossen und darin nicht behindert werden darf, wenn er einer Verbindung beitritt, deren Mitglieder den herkömmlichen Brauch pflegen, bei besonderen Gelegenheiten Band und Mütze zu tragen oder Mensuren zu schlagen.

    Jedenfalls muß er den Gedanken der Duldsamkeit einschließen, da das Recht der freien Meinungsäußerung und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit den Schutz des Grundgesetzes genießen (BVerwGE 7, 287 [292]).

  • VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20

    Zulassung zum Studiengang Kunst-Medien-Ästhetische Bildung, Politikwissenschaft;

    Das Vorhandensein anderer gleichartiger Ausbildungsstätten, die von einer bestimmten Zulassungsbedingung absehen, lässt insoweit den Eingriffscharakter der Norm nicht entfallen, denn der Wesensgehalt des Grundrechts der freien Wahl der Ausbildungsstätte besteht gerade darin, dass jede Ausbildungsstätte gewählt werden kann (ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 24.10.1958 - VII C 104.57, juris Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 5/89

    Personalvertretungsrechtliche Verselbständigung eines Dienststellenteils;

    Die Nichtigkeit einer Personalratswahl wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 3 BPersVG kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für eine Verselbständigung offensichtlich nicht vorlagen (BVerwGE 7, 291 [BVerwG 24.10.1958 - VII C 104/57] = PersV 1958/1959, 141; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 72; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 6 Rdnr. 34, 35 m.Nachw.).
  • BVerwG, 07.07.1961 - VII B 73.60

    Revisisbilität von Prüfungsentscheidungen der juristischen Staatsprüfung

    Es hat weiterhin entschieden, daß das Grundrecht der freien Berufswahl nicht schon dadurch in seinem Wesen angetastet wird, daß der Zugang zum Beruf von Voraussetzungen abhängig gemacht wird, auf die der Bewerber selbst Einfluß nehmen kann (BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53] [87]; 7, 287).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1969 - IV 491/69
    Vielmehr muß in ihm zumindest dann die Gewährleistung eines Anspruchs auf Zugang zu öffentlichen Ausbildungsstätten gesehen werden, wenn der erfolgreiche Besuch die gesetzliche Voraussetzung für den Zugang zu einem Beruf bildet und der Staat ein rechtliches oder tatsächliches Ausbildungsmonopol besitzt (im einzelnen hierzu: Maunz-Dürig, Komm. z. Grundgesetz, RdNr. 110/111 zu Art. 12, Kalisch, DVBl. 1967 S. 134, Wimmer, DVBl. 1967 S. 139/140 gegen Abraham, Kommentar, Erläuterungen 30 zu Art. 12, Thieme, NJW 54 S. 744 und BVerwGE 7, 287/289 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1970 - 2 B 73/69
    30 zu Art. 12 GG; BVerwGE 7, 287 ff., bes.
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